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LG Hamburg, 10.08.2017 - 319 O 144/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 241 Abs 2 BGB, § 280 BGB
Umfang der Aufklärung eines Kapitalanlegers mittels Prospekt - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10
Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung …
Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 319 O 144/16
Ob ein Prospekt unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen, dass sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospektes ergibt (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1312 m. w. N.). - BGH, 23.07.2013 - II ZR 143/12
Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Pflicht zur Aufklärung über …
Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 319 O 144/16
Aufklärungsbedürftig sind nur solche Risiken, mit deren Verwirklichung ernsthaft zu rechnen ist oder die jedenfalls nicht nur ganz entfernt liegen (vgl. BGH, Urteil vom 23.7.2013, Az.: II ZR 143/12, zitiert nach Juris). - BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12
Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern: …
Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 319 O 144/16
Möchte er einzelne Positionen zu den Kosten der Kapitalbeschaffung ins Verhältnis setzen, war ihm dies durch einfache Rechenschritte möglich, vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 404/12, WM 2014, 118.
- BGH, 11.02.2014 - II ZR 273/12
Prospekthaftung im weiteren Sinne: Tatsächliche Vermutung der Kausalität einer …
Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 319 O 144/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (vgl. BGH WM 2014, 661 ff.). - BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12
Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: …
Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 319 O 144/16
Als Mittel der Aufklärung genügt regelmäßig, wenn dem Interessenten statt einer mündlichen Aufklärung ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1075). - OLG Köln, 05.03.2015 - 24 U 159/14
Pflichten des Anlageberaters
Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 319 O 144/16
Bei dem Haftungsrisiko nach §§ 30, 31 GmbHG handelt es sich nicht um ein aufklärungsbedürftiges Risiko (vgl. OLG Köln, Urteile vom 05.03.2015, Az.: 24 U 159/14, zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015, Az.: 34 U 149/14, zitiert nach Juris). - OLG Hamm, 31.03.2015 - 34 U 149/14
Anforderungen an die Darstellung des Haftungsrisikos des Kommanditisten einer …
Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2017 - 319 O 144/16
Bei dem Haftungsrisiko nach §§ 30, 31 GmbHG handelt es sich nicht um ein aufklärungsbedürftiges Risiko (vgl. OLG Köln, Urteile vom 05.03.2015, Az.: 24 U 159/14, zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015, Az.: 34 U 149/14, zitiert nach Juris).